Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zur Veräußerung von THG-Quoten und ePrämien.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zur Veräußerung von THG-Quoten und ePrämien
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese AGB regeln die Nutzung der Internetseite und der App zur Veräußerung von Treibhausgasminderungsquoten (nachfolgend „THG-Quoten“) mit dem Anbieter eQuotNow GmbH, Adlzreiterstr. 30, 80337 München (nachfolgend „App“ oder „wir“, wobei die Bezeichnung App auch die Nutzung der Internetseite mit einschließt) durch Kunden/Kundinnen (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“). Mit der Nutzung der App akzeptieren Sie diese AGB.
(2) Der Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Die App ermöglicht es den Kunden, ihre THG-Quoten zu verkaufen.
(2) Der Kunde meldet sein(e) Elektrofahrzeug(e) und/oder Ladesäule(n) exklusiv über die App oder die Internetseite für ein Kalenderjahr an. Wir lassen die THG-Quote vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren und veräußern diese anschließend an quotenpflichtige Unternehmen (Quotenverpflichtete). Sobald uns die Zertifizierung vom UBA und die Vergütung durch die Quotenverpflichteten vorliegt, wird die dem Kunden zustehende Vergütung abzgl. der Gebühren gemäß § 8 ausbezahlt. Grundlage dieses Vertrages sind die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, insbesondere derzeit das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die 38. BImSchV.
§ 3 Registrierung
(1) Zur Nutzung der App ist eine Registrierung erforderlich. Diese erfolgt durch Eingabe der persönlichen Daten des Kunden.
(2) Diese Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die Zwecke der Nutzung der App gespeichert.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Registrierungsdaten aktuell und wahrheitsgemäß zu halten.
§ 4 Vertragsschluss, Verkauf von THG-Quoten, Haftung des Kunden
Der Verkauf von THG-Quoten über die App erfolgt durch Annahme des Angebots in der App. Der Kunde muss die AGB sowie die Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung akzeptieren und ein Bild oder einen Scan des Fahrzeugscheins hochladen. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die Leistungen umfassen neben THG-Quoten aus elektrisch betriebenen Fahrzeugen auch THG-Quoten aus öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (Ladesäulen), soweit diese nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen anrechenbar sind. Sofern der Kunde Ladesäulen anmeldet, hat er folgende Informationen verbindlich und korrekt mitzuteilen:
Name des Betreibers (gemäß Anzeige gegenüber der Bundesnetzagentur)
Betreibernummer (zugewiesen durch die Bundesnetzagentur nach erster Anzeige einer Ladeeinrichtung)
Datum der Inbetriebnahme / öffentliches Werden der Ladeeinrichtung (tt.mm.jjjj)
Datum der Anzeige der Ladeeinrichtung gegenüber der Bundesnetzagentur (tt.mm.jjjj)
Gemäß Angabe gegenüber der Bundesnetzagentur:
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Beginn der Entnahme (tt.mm.jjjj)
Ende der Entnahme (tt.mm.jjjj)
Energetische Menge des entnommenen Stroms zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb nach § 6 Abs. 1 der 38. BImSchV (in MWh)
THG-Werte der anrechenbaren erneuerbaren Energien (kg CO₂-Äqu./GJ)
Photovoltaik: 15,6
Wind an Land: 4,9
Wind auf See: 2,7
Energetische Menge des entnommenen Stroms zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb nach § 6 Abs. 1 der 38. BImSchV (in MWh)
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass er zur Veräußerung der angebotenen THG-Quoten berechtigt ist und alle seine Angaben in der App zutreffend sind. In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der Kunde uns die erforderlichen Informationen auf Anfrage unverzüglich in der App übermitteln.
Die App übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben des Kunden.
Der Kunde kann mehrere Quotenjahre gleichzeitig zur Vermarktung anmelden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und eine klare Zuordnung durch den Kunden erfolgt.
(3) Eine missbräuchliche Nutzung der App ist untersagt. Bei Verstößen behalten wir uns vor, Accounts zu sperren.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, uns innerhalb von drei Monaten nach Verkauf per E-Mail an kontakt@equotnow.de mitzuteilen, wenn sein Fahrzeug verkauft wurde.
(5) Dem Kunden ist es untersagt dieselben THG-Quoten selbst oder über sonstige Dritte zu vermarkten. Die Anmeldung und Vermarktung erfolgt ausschließlich und exklusiv über die App.
(6) Wird die Zertifizierung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden, die dieser zu vertreten hat, abgelehnt, sind wir berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 EUR zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist hiervon unbenommen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.
§ 5 Auszahlung per Banküberweisung oder PayPal
(1) Für die Auszahlung des Verkaufserlöses können Kunden zwischen Banküberweisung und PayPal wählen. Es bleibt uns vorbehalten auch nur eine dieser Auszahlungsmethoden anzubieten. Eine Verpflichtung beide Auszahlungsmethoden anzubieten, besteht unsererseits nicht, ausreichend ist, wenn eine der beiden Auszahlungsmethoden durch uns angeboten wird.
(2) Für die Banküberweisung ist die Angabe der Bankverbindung erforderlich. Für PayPal ist die mit dem PayPal-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse anzugeben. Für PayPal-Auszahlungen fällt eine Gebühr an, die vom Kunden zu tragen ist.
(3) Die Auszahlung erfolgt nach Zertifizierung der registrierten Fahrzeuge durch das Umweltbundesamt und Bezahlung durch die Quotenverpflichteten. Der Zahlungsausgang wird per E-Mail angekündigt.
(4) Wird die Zertifizierung abgelehnt oder erfolgt keine Ausschüttung durch quotenpflichtige Unternehmen, entfällt der Anspruch auf Auszahlung.
(5) Sofern dem Kunden in der App oder auf der Internetseite angeboten, kann der Kunde alternativ auch die Option „Expressauszahlung“ auswählen. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung binnen 14 Tagen nach Anmeldung der THG-Quote ohne Zertifizierung durch das Umweltbundesamt. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung des angebotenen Expressauszahlungsbetrages. Wählt der Kunde die Option einer Expressauszahlung, erfolgt die Auszahlung vor Abschluss der Zertifizierung durch das Umweltbundesamt auf Grundlage einer Vorfinanzierung durch uns. Sollte die Zertifizierung ganz oder teilweise nicht erfolgen, ist der Kunde verpflichtet, den erhaltenen Betrag unverzüglich und vollständig zurückzuerstatten. Eine Verpflichtung unsererseits eine Expressauszahlungsfunktion anzubieten besteht nicht.
(6) Sofern von uns angeboten, können Kunden einen Teil ihrer THG-Prämie über uns spenden. Eine Verpflichtung diese Spendenfunktion vorzuhalten besteht unsererseits nicht.
§ 6 Einschränkungen der Auszahlung
Die App behält sich vor, Auszahlungen einzuschränken oder zu verweigern, wenn:
gegen diese AGB oder geltendes Recht verstoßen wird oder
Zweifel an Identität oder Echtheit der Angaben bestehen.
Die App ist berechtigt, zusätzliche Nachweise anzufordern.
§ 7 Steuerliche Pflichten
Kunden sind selbst für die Erfüllung ihrer gesetzlichen und steuerlichen Pflichten verantwortlich.
Die App übernimmt hierfür keine Haftung.
§ 8 Gebühren
(1) Die Nutzung der App ist kostenlos.
(2) Der Kunde erhält den in der App ausgewiesenen Festpreis unter der Bedingung Zertifizierung der registrierten Fahrzeuge durch das Umweltbundesamt und Bezahlung durch die Quotenverpflichteten und nach Zertifizierung der registrierten Fahrzeuge durch das Umweltbundesamt und Bezahlung durch die Quotenverpflichteten.
§ 9 Haftung
Für den Fall der fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist unsere Haftung auf den Betrag der eingereichten THG-Quote beschränkt. Im übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden durch falsche oder unvollständige Angaben des Kunden wird ebenfalls ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Personenschäden oder wenn die Schadensursache auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruht oder sich eine Haftung aus dem ProdHaftG, aus Garantie, oder anderen nicht abdingbaren gesetzlichen Vorschriften ergibt.
Wir haften in keinem Fall für nicht vorhersehbare Schäden, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und Folgeschäden – insbesondere Vermögensschäden – sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter, soweit eine derartige Haftung gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, also insbesondere bei Vorsatz.
Vorstehende Regelungen gelten entsprechend für den Fall des:
Verzuges
Schadensersatzes wegen des Vorliegens eines Mangels
den Ersatz vergeblicher Aufwendungen
(5) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
(6) Keine Haftung für Schäden durch falsche oder unvollständige Angaben der Kunden.
(7) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Datenschutz, Kontaktaufnahme
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Nutzung der App verarbeitet.
Details regelt die Datenschutzerklärung.
(2) Der Kunde stimmt zu, jährlich an die erneute Beantragung der THG-Quote erinnert zu werden.
Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
§ 11 Geistiges Eigentum
(1) Alle Rechte an der App liegen bei uns oder unseren Lizenzgebern.
(2) Eine Vervielfältigung oder Weitergabe ist ohne Zustimmung nicht erlaubt.
(3) Der Kunde darf unsere Leistungen nicht an Dritte weiterverkaufen.
§ 12 Erlöschen des Widerrufsrechts
Unternehmer haben kein Widerrufsrecht.
Verbraucher stimmen zu, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Leistungserbringung erlischt.
Im Übrigen gilt die Widerrufsbelehrung.
§ 13 Laufzeit
Die THG-Quote wird jeweils für ein Jahr beantragt.
Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
Der Kunde kann optional einen Verlängerungsservice aktivieren. In diesem Fall wird die THG-Quote für Folgejahre automatisch erneut beantragt. Die Aktivierung erfolgt ausdrücklich durch den Kunden und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 14 Verfügbarkeit
Die App wird im Rahmen technischer Möglichkeiten bereitgestellt.
Einschränkungen sind insbesondere bei Wartung oder Störungen möglich. Eine Gewähr für die Verfügbarkeit der App oder Internetseite wird nicht übernommen.
§ 15 Affiliate-Programm
(1) Kunden können andere Nutzer werben und eine Vergütung erhalten.
(2) Für erfolgreiche Empfehlungen erhalten Kunden 15 % unseres Profits.
(3) Influencer/Unternehmen erhalten individuelle Provisionen.
Empfohlene Nutzer erhalten zusätzlich 5 % Bonus.
(4) Bei Missbrauch kann die Auszahlung verweigert werden.
(5) Das Programm kann jederzeit nach unserem Ermessen eingestellt werden. In diesem Fall sind bereits verdiente Provisionen und Boni noch auszuzahlen. Ein Anspruch auf weitere Boni oder Provisionen ab Einstellung des Programms besteht aber nicht.
§ 16 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Berücksichtigung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
§ 17 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person ist.
§ 18 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 19 Kontakt
Kontaktmöglichkeiten sind in der App angegeben.
§ 20 Streitschlichtung
(1) EU-Plattform:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
(2) Keine Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren.
§ 21 Änderungen der AGB
(1) Änderungen sind bei rechtlichen oder technischen Anpassungen möglich.
(2) Mitteilung erfolgt per E-Mail oder in der App.
(3) Ohne Widerspruch innerhalb von 30 Tagen gelten Änderungen als akzeptiert.
§ 22 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt, soweit eine solche Regelung rechtlich zulässig ist.
Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
EQN

